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Jeanne D'Arc - 590. Todestag

Jeanne D'Arc (im Deutschen auch  Johanna von Orléans), fast 500 Jahre nach ihrem Tod von der katholischen Kirche heiliggesprochen, ist den meisten bekannt aus Literatur und Film, als französische Staatsheilige, als Herold der nationalen Idee, als Freiheitskämpferin. Am 30. Mai 1431 wurde sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Doch wie war es dazu gekommen?

Die älteste Darstellung Jeanne D'Arcs aus
'Le Champion des Dames' von Martin le Franc,
1451, Bib. Nat., Paris


Geboren um 1412 in die Zeit des Hundertjährigen Krieges (1337-1453) hinein, aufgewachsen in dörflichem Umfeld, hörte sie ab dem Alter von ca. 13 Jahren ihrer eigenen Aussage zufolge die Stimmen dreier Heiliger und hatte Visionen. Darin wurde sie aufgefordert, dem französischen Thronfolger Karl im Krieg gegen die Engländer, die ebenfalls Anspruch auf den Thron erhoben, beizustehen.

 

So verließ sie 1428 heimlich ihr Elternhaus und erschien Anfang 1429 vor dem Stadtkommandanten der Festung Vaucouleurs. Sie konnte ihn nach bestandener Glaubensprüfung von ihrer Gottgesandtheit überzeugen und so schickte er sie mit Eskorte zu Karl nach Chinon. Der befahl zunächst die geistliche Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit und den Nachweis ihrer Jungfräulichkeit, bevor sie schließlich Rüstung und Auftrag erhielt: Erfolgreich brachte sie mit einer kleinen Truppe einen Proviantzug in die belagerte Stadt Orléans. 

Hierdurch ermutigt wagten die Truppen der Stadt am 7. Mai die Konfrontation mit den englischen Belagerern. Dabei hatte Jeanne zwar nicht (wie oft angenommen) den Oberbefehl, kämpfte aber in der Reiterschar in vorderster Linie und spornte die Heerführer an, obwohl sie im Laufe der Schlacht durch einen feindlichen Pfeil verletzt wurde. Die englischen Belagerer zogen am 8. Mai, der in Orléans seitdem als Tag der Befreiung gefeiert wird, besiegt ab und Jeanne wurde aufgrund dieses Erfolgs berühmt.

Nachdem durch weitere Siege, erneut unter ihrer Beteiligung, die Engländer aus verschiedenen weiteren Stellungen an der Loire vertrieben worden waren, wurde der Thronfolger am 17. Juli in Reims in Jeannes Beisein als Karl VII. zum König gekrönt. Ab diesem Zeitpunkt begann ihr Einfluss zu schrumpfen und Karl kehrte ihr schließlich gänzlich den Rücken, nachdem der von ihr forcierte Versuch der Befreiung von Paris im September fehlgeschlagen war.

 

Am 23. Mai 1430 wurde Jeanne gefangengenommen und an die Engländer ausgeliefert, die sie als Feindin ihres Landes vernichten wollten. Man warf ihr Ketzerei vor und so kam es 1431 (21. Februar bis 30. Mai) zum kirchlichen Inquisitionsprozess gegen sie in Rouen. Trotz des Fehlens eines rechtlichen Beistands zeigte Jeanne sich darin selbstbewusst und von der eigenen Unschuld überzeugt, wie aus den erhaltenen Prozessakten hervorgeht. Die mit ihrer Begutachtung beauftragten Doktoren der Theologie plädierten für einen Schuldspruch und drängten sie, sich der Kirche zu unterwerfen. Ihr Ersuchen, die Anklage dem Papst vorzulegen, wurde abgelehnt. Aus Angst vor dem bei Verurteilung drohenden Feuertod widerrief Jeanne ihre Aussagen von der eigenen Gottgesandtheit zunächst, nahm diesen Widerruf letztlich jedoch zurück und wurde so als rückfällige Ketzerin zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Das Urteil wurde am 30. Mai auf der Place du Vieux Marché in Rouen vollstreckt.

 

 

Bereits in den Jahren nach 1450 wurde wegen Fehlern und Regelwidrigkeiten im Prozess gegen Jeanne ermittelt. Schließlich wurde nach päpstlicher Erlaubnis der Inquisitionsprozess wiederaufgenommen, mit dem Ziel, zu beweisen, dass die Verurteilte keine Ketzerin, sondern eine gute Christin gewesen war. In der Folge wurde am 7. Juli 1456 das Urteil aufgehoben und Jeanne somit rehabilitiert. Verehrungswürdig-, selig- und zuletzt heiliggesprochen wurde sie jedoch erst zwischen 1894 und 1920.

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